Bitte alle mit * gekennzeichneten Felder ausfüllen.
FAQs für Betriebe
Die wichtigsten Fragen und Antworten rund um die digitale Gästeregistrierung in Oberösterreich.
Ab wann gilt die Pflicht zur Gästeregistrierung in der Oberösterreichischen Gastronomie?
Ab Dienstag, 20.10.2020, 00:00 Uhr, gilt in der Oberösterreichischen Gastronomie die Pflicht zur Gästeregistrierung.
Gilt die Pflicht zur Gästeregistrierung per Verordnung auch für andere Branchen?
Nein. Die Pflicht zur Gästeregistrierung gilt nur für Gastgewerbebetriebe und gastronomische Einrichtungen in Beherbergungsbetrieben. Die digitale Gästeregistrierung steht aber auch anderen Tourismus- und Freizeitbetrieben kostenlos zur Verfügung.
Welche Informationen muss der Betrieb laut Verordnung bei der Registrierung seiner Gäste erfassen?
Der Betrieb muss in der Lage sein, folgende Daten der Bezirksverwaltungsbehörde bekannt zu geben:
Familien- und Vorname
Adresse
Telefonnummer
soweit vorhanden die E-Mail-Adresse
Datum und Uhrzeit des Betretens der Betriebsstätte
soweit vorhanden die Nummer des Verabreichungsplatzes
Können laut Verordnung auch mehrere Personen gleichzeitig registriert werden?
Im Fall von Besuchergruppen, die aus im gemeinsamen Haushalt lebenden Personen bestehen, genügt die Bekanntgabe der Adresse, Telefonnummer und, soweit vorhanden, der E-Mail-Adresse von nur einer dieser Besuchergruppe angehörigen erwachsenen Person. Von allen anderen Personen aus demselben Haushalt genügt die Angabe des Familien- und Vornamens. Bei allen anderen Besuchergruppen muss sich jede Person einzeln registrieren.
Wie kann ein Betreiber kontrollieren, ob sich seine Gäste über die digitale Lösung registriert haben?
Über die Funktion "Aktuellen Status einsehen" in der checkVisit-App kann der Betrieb jederzeit anonymisiert einsehen, wie viele Personen sich pro Tisch eingecheckt haben.
Wie funktioniert der Check-Out und ist dieser verpflichtend?
Bei Selbst-Registrierung über den QR-Code kann der Gast sich und die von ihm eingecheckten Personen in der myVisitPass-App auschecken. Der Check-Out ist nicht verpflichtend.
Bleiben meine Gäste immer eingecheckt, wenn sie sich nicht selbst auschecken?
Über die Funktion "Aktuellen Status einsehen" in der checkVisit-App kann der Betrieb einen Tisch auschecken, wenn die Gäste den Tisch verlassen haben. Alternativ werden die Gäste nach Ablauf der vom Betrieb voreingestellten durchschnittlichen Aufenthaltsdauer automatisch ausgecheckt.
Muss die digitale Gästeregistrierung "myVisitPass" verwendet werden?
Nein. Diese digitale Gästeregistrierung ist eine Empfehlung für den bundeslandweiten Einsatz, um den Aufwand für Betrieb und Gast so gering wie möglich zu halten.
Fallen für mich als Betrieb Kosten an? Muss der Betrieb Lizenzgebühren für die digitale Gästeregistrierung "myVisitPass" entrichten?
Nein. Es handelt sich um eine Serviceleistung des Oberösterreich Tourismus und der Tourismusverbände, die den Betrieben kostenlos zur Verfügung gestellt wird.
Wie schnell funktioniert die Registrierung des Betriebes für die digitale Gästeregistrierung?
Die Registrierung erfolgt über ihren Tourismusverband (für Betriebe in D-Gemeinden über die Oberösterreich Tourismus GmbH) und dauert in der Regel einen Arbeitstag.
Kann ich auch nummerierte QR-Codes für meine Tische generieren?
Ja. Bei der (Erst-)Konfiguration legen Sie die Bereiche und Tische ihres Betriebes fest. Im Karteireiter "QR Code drucken" des WebClient können Sie nummerierte QR-Codes für diese Tische generieren und ausdrucken. Wir empfehlen nummerierte QR-Codes.
Darf ich den QR-Code aus dem Formular ausschneiden?
Bitte beachten Sie, dass in Kombination mit dem QR-Code auf jeden Fall die Datenschutz-Informationen anzuzeigen sind (Art. 13 ff DSGVO). Die datenschutzrechtliche Verantwortung liegt beim jeweiligen Unternehmen.
Kann sich ein Gast auch ohne Mobiltelefon registrieren?
Ja. In diesem Fall erfolgt die Registrierung über die Funktion "neuer Kunde" der checkVisit-App. Der Gastgeber kann dem Gast für die Registrierung z.B. ein Tablet zur Verfügung stellen oder der Gastgeber übernimmt die Eingabe selbst.
Gibt es einen Support bei Fragen oder Problemen?
Ansprechpartner für Fragen ist ihr Tourismusverband (für Betriebe in D-Gemeinden die Oberösterreich Tourismus GmbH).
Gibt es eine analoge Alternative, wenn die technische Infrastruktur nicht besteht?