Beim rundum Sorglos-Paket faszinierende Wohlfühl-Momente in unberührter Natur genießen und dem einzigartigen Natur- und Kräuterzauber am Kraftplatz im Pesenbachtal erleben. Beim Wassertreten oder Wyda nach europäischer Heilkunst Kraft tanken und bei einer Kräuterplauderei einen Kräuterstempel für zu Hause binden, dass klingt nach Wellness für Körper und Seele.
Bereits im Jahr 1963 wurde das wildromantische Naturschutzgebiet Pesenbachtal zum ersten Naturschutzgebiet des Mühlviertels erklärt. Das Tal ist ein wahres Naturjuwel in der Region und ganzjährig von Gästen aus dem In- und Ausland besucht.
1. Europäische Heilkunst 2. Kraftplätze Pesenbachtal 3. Vollpension 4. Ruhe/Wellness - die besondere Atmosphäre vor Ort! 5. Anwendung - Kräuterwickel zum probieren
Stornierungsmodalitäten Bis spätestens 3 Monate vor dem vereinbarten Ankunftstag des Gastes kann der Vertrag von beiden Vertragspartnern spesenfrei aufgelöst werden. Bis spätestens 1 Monat vor dem vereinbarten Ankunftstag kann der Vertrag von beiden Vertragspartnern einseitig aufgelöst werden, wobei in diesem Fall jedoch eine Stornogebühr im Ausmaß des Zimmerpreises für 3 Tage zu leisten ist. Erscheint der Gast bis 18.00 Uhr des vereinbarten Ankunftstages nicht und ist auch kein späterer Ankunftszeitpunkt vereinbart, kann der Beherberger vom Vertrag zurücktreten. Eine Ausnahme besteht jedoch dann, wenn der Gast eine Anzahlung geleistet hat. In diesem Fall bleiben die Räume bis spätestens 12.00 Uhr des folgenden Tages reserviert. Der Gast hat auch im Falle einer Nichtinanspruchnahme der vom Beherberger bereitgestellten Leistungen das Entgelt zu zahlen. Es trifft den Unternehmer jedoch die Obliegenheit, sich um anderweitige Vermietung zu kümmern. Von dem vom Gast zu leistenden Entgelt wird ein Betrag in Abzug gebracht, den sich der Beherberger infolge der Nichtinanspruchnahme erspart hat. Die ÖHVB sehen folgende Prozentsätze hinsichtlich der Einsparungen vor: 20 % des Zimmerpreises sowie 30 % des Verpflegungspreises. Diese sind vom vereinbarten Entgelt in Abzug zu bringen. Auch für den Fall einer vorzeitigen Abreise des Gastes sehen die ÖHVB vor, dass der volle vereinbarte Preis verlangt werden kann. Auch hier besteht jedoch die Obliegenheit des Beherbergungsunternehmens, sich um eine anderweitige Vermietung der nicht mehr benützten Räume zu bemühen. Es sind hier ebenfalls die Einsparungen, die der Unternehmer durch die Nichtbenützung erlangt, in Abzug zu bringen, wobei von den oben genannten Prozentsätzen auszugehen ist.
Kontakt & Service
Wohlfühlzauber im Pesenbachtal CURHAUS Bad Mühllacken Bad Mühllacken 55 4101 Feldkirchen an der Donau
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