Dies ist eine ruhige, moderne und gepflegte Ferienwohnung mit 65 m² in einem Mehrparteienhaus. Es besitzt 2 getrennte Schlafräume (2 überlange Betten). Vom Bahnhof fährt die neue Strassenbahn nun fast direkt vors Haus (200m entfernt, Haltestelle Klosterplatz). Die Benutzung 1es Tiefgaragenparkplatzes ist kostenlos (Nr. 22). Sie benötigen nur 5 Min. ins Zentrum, sowie zum See od. zur Traun. Es erwartet Sie ein freundliches, gemütliches Wohnzimmer mit Sat-Fernsehen und DVD Player. Raucher benutzen den großen, sichtgeschützten Balkon, mit Blick in den ruhigen Innenhof. Die Küche ist überkomplett ausgestattet. Esstisch ist ausziehbar. Das Badezimmer bietet in der Badewanne die Möglichkeit zu duschen od. zu baden, Handtücher sind natürlich auch vorhanden. Das WC befindet sich in einem extra Zimmer. Für Kleinkinder gibt es 1 Hochstuhl. Nach Rücksprache auch 2. Bei Interesse und nach Terminvereinbarung kann ich Ihnen auch ein unvergessliches Segelerlebnis auf meiner Yacht anbieten (kostenpflichtig).
Auto: Westautobahn - Abfahrt Laakirchen West - Steyrermühl - Oberweis - beim Kreisverkehr die 2. Ausfahrt nach Gmunden Zentrum - Linzerstraße - Kreisverkehr 1.Ausfahrt gegenüber evang. Kirche - auf der linken Straßenseite (Georgstr.12) befindet sich die Ferienwohnung Bahn: Westbahn über Attnang/Puchheim, Anschluss Gmunden Hauptbahnhof, Straßenbahn Station Klosterplatz - ca. 200 Meter Richtung evang. Kirche - gegenüber ist die Ferienwohnung. Flugzeug: Linz 60 km Salzburg 80 km Wien 300 km
Abreise: bis 10:00 Uhr Anreise: An 14:00 Uhr Gratis WLAN (Passwort steht unterhalb des Modems) und 1 Tiefgaragenplatz (Nr.22).
Ortstaxe
€ 2,00
Weitere Informationen / Ausnahmen Ortstaxe
Von der Ortstaxenpflicht ausgenommen sind gem. § 50 Oö. Tourismusgesetz 2018:
Personen bis zum Ende des Kalenderjahrs, in dem sie das 15. Lebensjahr vollenden,
Personen, die aus Anlass der Absolvierung einer (Hoch-)Schule, einer Lehre oder des Wehr- oder Zivildienstes nächtigen,
Personen, die an einer Veranstaltung einer Jugendorganisation teilnehmen und in einem Jugendheim, einer Jugendherberge oder auf einem Jugendzeltplatz nächtigen,
Busfahrer und Reiseleiter (Personen, die in Ausübung ihres Berufs als Buslenkerin bzw. Buslenker oder Reiseleiterin bzw. Reiseleiter eine Reisegruppe begleiten und unentgeltlich nächtigen) sowie
Personen, die im Katastrophenfall in einer Gästeunterkunft nächtigen müssen.
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