In "Marias Ferienwohnung" sind Singles, Paare, Familien oder kleine Gruppen bis zu 6 Personen herzlich willkommen.
Die Wohnung im Erdgeschoß und zusätzlichem Schlafraum im 1. Stock ist der älteste Teil eines Doppelhauses und liegt am Fuße vom Bäckerberg nahe der Bahnlinie Wels - Grünau. Die Station Viechtwang ist 600 Meter entfernt. Neben dem Haus führt der Almuferweg vorbei und auf der anderen Seite gibt es einen großen einladenden Garten. Naturbadeplätze an der Alm und das Freibad Viechtwang sind zu Fuß erreichbar. Es gibt die Gelegenheit bei Sonnenaufgang und Sonnenuntergang Agnihotra Zeremonien mitzuerleben.
Ferienwohnung Erdgeschoß (52m2)
Vorraum
Kleiderablage und Stauraum unter der Stiege die in den 1. Stock führt.
in Waldnähe, am Wanderweg gelegen, Hanglage, ruhige Lage
Erreichbarkeit / Anreise
Marias Ferienwohnung mit einem interessanten historischen Hintergrund liegt in einer Wohnsiedlung am Fuße des Bäckerberges, die sich "Paradies" nennt. Eingebettet zwischen der Bahnlinie Wels-Grünau und dem Almuferweg bietet sie von der Terrasse und dem Balkon aus einen weiten Ausblick auf das Tal mit Sonnenaufgang. Auf der anderen Seite des Hauses gibt es einen großen Naturgarten indem es viel zu entdecken gibt.
Bahnstation Viechtwang an der Almtalbahn (Linie 153) zu Fuß 600 m, 7min
Mobilität vor Ort mit dem Traunstein Taxi Route 52von Scharnstein nach Laakirchen, Haltepunkt BHF Viechtwang
nächster Supermarkt in Scharnstein, ca. 3 km, etwa 40 min zu Fuß, Auto 6min.
Gasthof mit eigener Fleischhauerei im Ortskern Viechtwang 1km, 15min zu Fuß, jeden Donnerstag Vormittag "Kesselhoaße"
Pfarrkirche Viechtwang mit wunderbarer Akustik und Kaplanstock
Naturbadeplätze an der Alm
Almuferweg "Genuss am Almfluss" für beliebig lange Spaziergänge oder der Almtalradweg R 11 für Radausflüge (Grünau 9,2km, Almsee 22km).
Autobus fährt ebenfalls von Viechtwang bis zum Almsee, zur Station Gehweg 1,3km, ca.15min zu Fuß
Wandermöglichkeiten auf die umliegenden Berge und zur Ruine Scharnstein
Grüne Erde-Welt 20min zu Fuß
Ich freue mich auf deine Anfrage!
Ortstaxe
€ 2,00
Weitere Informationen / Ausnahmen Ortstaxe
Von der Ortstaxenpflicht ausgenommen sind gem. § 50 Oö. Tourismusgesetz 2018:
Personen bis zum Ende des Kalenderjahrs, in dem sie das 15. Lebensjahr vollenden,
Personen, die aus Anlass der Absolvierung einer (Hoch-)Schule, einer Lehre oder des Wehr- oder Zivildienstes nächtigen,
Personen, die an einer Veranstaltung einer Jugendorganisation teilnehmen und in einem Jugendheim, einer Jugendherberge oder auf einem Jugendzeltplatz nächtigen,
Busfahrer und Reiseleiter (Personen, die in Ausübung ihres Berufs als Buslenkerin bzw. Buslenker oder Reiseleiterin bzw. Reiseleiter eine Reisegruppe begleiten und unentgeltlich nächtigen) sowie
Personen, die im Katastrophenfall in einer Gästeunterkunft nächtigen müssen.
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