Der „Edelsitz zu Dorff und zu Lindach“ wurde im Jahr 1130 urkundlich erstmals erwähnt.
Heute ist Schloss Lindach eines der letzten in Österreich noch erhaltenen Ensembles, das rund um einen Dorfplatz herum angelegt ist. Das langgestreckte Haupthaus, die gegenüberliegenden Gebäude und die Kirche der Heiligen Margareta umschliessen einen Platz von malerischer Wirkung.
Wir vermieten eine wunderschöne Altbauwohnung als Ferien- oder Dienstreisenunterkunft. Im Erdgeschoss gelegen ist sie durch einen seperaten Eingang erreichbar. Die baulichen Besonderheiten, wie z.B. das Gewölbe, sorgen für eine eigene Stimmung und große Gemütlichkeit. Die Wohnung ist durch ihre gute Aufteilung sowohl für alle Arten von Reisenden ideal. Im Sommer halten die dicken Wände die Wohnung angenehm kühl, im Winter wird sie durch eine Hackschnitzelheizung nachhaltig beheizt.
Appartement/Fewo, Toilette und Bad/Dusche getrennt
Wir bieten Ihnen eine wunderschöne Altbauwohnung im historischen Schloss Lindach. Im Erdgeschoss gelegen ist sie durch einen seperaten Eingang erreichbar. Die baulichen Besonderheiten, wie z.B. das Gewölbe, sorgen für eine eigene Stimmung und große Gemütlichkeit. Die Wohnung ist durch ihre gute Aufteilung sowohl für alle Arten von Reisenden ideal. Für Arbeitende auf längerer Dienstreise, wie für Paare oder auch Familien im Urlaub.
Ein großer öffentlicher Parkplatz ist in einer Gehminute entfernt.
Ortstaxe
€ 2,00
Weitere Informationen / Ausnahmen Ortstaxe
Von der Ortstaxenpflicht ausgenommen sind gem. § 50 Oö. Tourismusgesetz 2018:
Personen bis zum Ende des Kalenderjahrs, in dem sie das 15. Lebensjahr vollenden,
Personen, die aus Anlass der Absolvierung einer (Hoch-)Schule, einer Lehre oder des Wehr- oder Zivildienstes nächtigen,
Personen, die an einer Veranstaltung einer Jugendorganisation teilnehmen und in einem Jugendheim, einer Jugendherberge oder auf einem Jugendzeltplatz nächtigen,
Busfahrer und Reiseleiter (Personen, die in Ausübung ihres Berufs als Buslenkerin bzw. Buslenker oder Reiseleiterin bzw. Reiseleiter eine Reisegruppe begleiten und unentgeltlich nächtigen) sowie
Personen, die im Katastrophenfall in einer Gästeunterkunft nächtigen müssen.
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