Die Unterkunft ist im ersten Stock eines Altbestandes Baujahr 1930. Die im Jahr 2016 generalsanierte Wohnung verfügt über einen eigenen Eingang. Auf der Veranda lässt sich mit Blick auf die Berge und Morgensonne das Frühstück genießen. Der rückwärtige Garten lädt zum Entspannen am Nachmittag ein.
Schlafzimmer 01: französisches Bett 140/200 Schlafzimmer 02: Doppelbett 180/190 eine zusätzliche Schlafmöglichkeit im Wohnzimmer Badezimmer mit Dusche, WC separat Küche, Ceranfeld zweifach, Zusatzherd Speis mit Kühlschrank inkl. Gefrierfach Veranda im Osten, Balkon und Garten im Westen
Von der Ortstaxenpflicht ausgenommen sind gem. § 50 Oö. Tourismusgesetz 2018:
Personen bis zum Ende des Kalenderjahrs, in dem sie das 15. Lebensjahr vollenden,
Personen, die aus Anlass der Absolvierung einer (Hoch-)Schule, einer Lehre oder des Wehr- oder Zivildienstes nächtigen,
Personen, die an einer Veranstaltung einer Jugendorganisation teilnehmen und in einem Jugendheim, einer Jugendherberge oder auf einem Jugendzeltplatz nächtigen,
Busfahrer und Reiseleiter (Personen, die in Ausübung ihres Berufs als Buslenkerin bzw. Buslenker oder Reiseleiterin bzw. Reiseleiter eine Reisegruppe begleiten und unentgeltlich nächtigen) sowie
Personen, die im Katastrophenfall in einer Gästeunterkunft nächtigen müssen.
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