© Foto: Oberösterreich Tourismus GmbH/Robert Maybach: Landschaft im Mühlviertel
© Foto: Oberösterreich Tourismus GmbH/Martin Fickert: Tanner Moor in Liebenau
Tanner Moor in Liebenau im Morgenlicht
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Maskenpflicht

Die Pflicht zum Tragen einer FFP2-Maske ist für die meisten Bereiche – etwa in öffentlichen Verkehrsmitteln oder im lebensnotwendigen Handel – ausgesetzt.

Die Pflicht zum Tragen einer FFP2-Maske gilt nur mehr in vulnerablen Bereichen, wie

  • Krankenhäuser
  • Altenheime
  • Pflegeheime
  • Gesundheitsdienstleistungen