© Foto Oberösterreich Tourismus GmbH/Stefan Mayerhofer: Eine junge Frau steht auf einer Wiese und blickt in die Ferne, im Hintergrund das Ennstal
Eine junge Frau steht auf einer Wiese und blickt in die Ferne, im Hintergrund das Ennstal
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Maskenpflicht

Die Pflicht zum Tragen einer FFP2-Maske ist für die meisten Bereiche – etwa in öffentlichen Verkehrsmitteln oder im lebensnotwendigen Handel – ausgesetzt.

Die Pflicht zum Tragen einer FFP2-Maske gilt nur mehr in vulnerablen Bereichen, wie

  • Krankenhäuser
  • Altenheime
  • Pflegeheime
  • Gesundheitsdienstleistungen