© Foto Oberösterreich Tourismus GmbH/Stefan Mayerhofer: Eine junge Frau steht auf einer Wiese und blickt in die Ferne, im Hintergrund das Ennstal
Eine junge Frau steht auf einer Wiese und blickt in die Ferne, im Hintergrund das Ennstal
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Regeln für Freizeitbetriebe und Kultureinrichtungen

Freizeitbetriebe (z. B. Freizeit- und Vergnügungsparks, Bäder, Museumsbahnen, Zoos) und Kultureinrichtungen (z. B. Museen, Theater, Kinos, Konzertsäle)

Sämtliche Beschränkungen für Freizeitbetriebe und Kultureinrichtungen sind aufgehoben.

Lediglich bei Zusammenkünften mit mehr als 500 Personen ist vom Betreiber ein COVID-19-Beauftragter zu bestellen und ein COVID-19-Präventionskonzept auszuarbeiten und umzusetzen.