© Foto: Oberösterreich Tourismus GmbH/Robert Maybach: Landschaft im Mühlviertel
© Foto: Oberösterreich Tourismus GmbH/Martin Fickert: Tanner Moor in Liebenau
Tanner Moor in Liebenau im Morgenlicht
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Regeln für Freizeitbetriebe und Kultureinrichtungen

Freizeitbetriebe (z. B. Freizeit- und Vergnügungsparks, Bäder, Museumsbahnen, Zoos) und Kultureinrichtungen (z. B. Museen, Theater, Kinos, Konzertsäle)

Sämtliche Beschränkungen für Freizeitbetriebe und Kultureinrichtungen sind aufgehoben.

Lediglich bei Zusammenkünften mit mehr als 500 Personen ist vom Betreiber ein COVID-19-Beauftragter zu bestellen und ein COVID-19-Präventionskonzept auszuarbeiten und umzusetzen.