© Foto Oberösterreich Tourismus GmbH/Stefan Mayerhofer: Eine junge Frau steht auf einer Wiese und blickt in die Ferne, im Hintergrund das Ennstal
Eine junge Frau steht auf einer Wiese und blickt in die Ferne, im Hintergrund das Ennstal
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Regeln für Veranstaltungen, Fach- und Publikumsmessen, Gelegenheitsmärkte

Sämtliche Beschränkungen für Veranstaltungen und Zusammenkünfte sind aufgehoben.

Bei Zusammenkünften von mehr als 500 Personen hat der Verantwortliche einen COVID-19-Beauftragten zu bestellen und ein COVID-19-Präventionskonzept auszuarbeiten und umzusetzen. Die Bezirksverwaltungsbehörde hat die Einhaltung des Präventionskonzepts stichprobenartig zu überprüfen. Dafür ist das Präventionskonzept während der Dauer der Veranstaltung bereitzuhalten und auf Verlangen der Bezirksverwaltungsbehörde vorzulegen.