Von der Ortstaxenpflicht ausgenommen sind gem. § 50 Oö. Tourismusgesetz 2018:
Personen bis zum Ende des Kalenderjahrs, in dem sie das 15. Lebensjahr vollenden,
Personen, die aus Anlass der Absolvierung einer (Hoch-)Schule, einer Lehre oder des Wehr- oder Zivildienstes nächtigen,
Personen, die an einer Veranstaltung einer Jugendorganisation teilnehmen und in einem Jugendheim, einer Jugendherberge oder auf einem Jugendzeltplatz nächtigen,
Busfahrer und Reiseleiter (Personen, die in Ausübung ihres Berufs als Buslenkerin bzw. Buslenker oder Reiseleiterin bzw. Reiseleiter eine Reisegruppe begleiten und unentgeltlich nächtigen) sowie
Personen, die im Katastrophenfall in einer Gästeunterkunft nächtigen müssen.
Zustiegsmöglichkeiten Von Steyrling / Brunntal (Weg Nr. 433) Von der Sepp Huber Hütte über den Kasberggipfel Vom Almtalerhaus Über die Ödseen und Jagdhaus Seeleiten (Jägersteig)
Mi-So und an Feiertagen durchgehend ganzjährig durchgehend geöffnet außer während der 3-wöchigen Jagdsperre von ca. Mitte September bis ca. Anfang Oktober.
Hunde als Gästebegleitung willkommen, jedoch nicht in den Schlafräumen; am besten zuvor telefonisch die Möglichkeiten abklären! Danke
Auf Ihren Besuch freut sich das Steyrerhütten-Team!
Bitte klicken Sie auf die Schaltfläche "Jetzt PDF erstellen" um das Dokument zu erstellen
Loading...
Danke für Ihr Interesse, wir erstellen gerade für Sie das Dokument. Dies kann einige Zeit dauern. Sobald das PDF fertig geladen wurde, wird es in einem neuen Fenster geöffnet. Dafür sollte der Pop-up Blocker Ihres Browsers für unsere Seite deaktiviert sein.
Bitte teilen Sie uns mit wie wir die Qualität dieses Objekts verbessern können, oder ob sich auf dieser Seite fehlerhafte Informationen (zB. Öffnungszeiten, Kontakt, etc.) befinden.
Bitte alle mit * gekennzeichneten Felder ausfüllen.