Ferienwohnungen zum Wohlfühlen - im Winter wie im Sommer
Im Herzen des Salzkammergutes vermieten wir ganzjährig unser gemütlich eingerichtetes Ferienhaus in ruhiger, zentraler Lage. Beide Ferienwohnungen von 50 -70 m², besitzen jeweils einen separaten Eingang. Auf dem über 1100 m² großen, sonnigen Grundstück stehen Ihnen außerdem eine herrliche Liegewiese, zwei große Terrassen mit Gartenmöbel sowie ein großer privater Parkplatz zur Verfügung. Unser Ferienhaus wurde ausgezeichnet mit dem höchsten Qualitätsmerkmal: "4 Edelweiß".
Für Anfragen oder Reservierungen ersuchen wir um Kontaktaufnahme per e-mail oder telefonisch.
Das 70m² Apartment im ersten Stock verfügt über ein helles Wohnzimmer, ein Schlafzimmer, eine moderne, komplett ausgestattete Küche, ein Badezimmer mit Dusche und WC sowie eine großen Terrasse mit Blick auf die umliegenden Berge.
Das 50m² Apartment im Erdgeschoss verfügt über 2 Schlafzimmer, eine komplett ausgestattete Wohnküche mit großzügiger Sitzecke, ein Badezimmer mit Dusche und WC sowie eine große Terrasse zur Gartenseite.
Ferienwohnung pro Nacht im Parterre für 1 Person € 71,- für 2 Personen € 73,- für 3 Personen € 85,- für 4 Personen € 92,-
Ferienwohnung pro Nacht im 1. Stock für 1 Person € 90,- für 2 Personen € 92,-
Zusätzlich zu den angegebenen Preisen ist eine Endreinigung (€ 45,00 einmalig) zu entrichten, die Tourismusabgabe ist inkludiert.
Eine Anzahlung von 30% via Überweisung ist zur Bestätigung Ihrer Buchung erforderlich. Die Unterkunft wird Sie nach der Buchung mit Informationen zur Überweisung kontaktieren. Die Restzahlung ist bis 30 Tage vor Anreise fällig. Stornierungen und Änderungen, die bis zu 30 Tagen vor Anreisedatum erfolgen, sind kostenfrei. Stornierungen und Änderungen die ab dem 29. Tag vor Anreise erfolgen, werden mit dem Gesamtbetrag berechnet.
Abweichende An- und Abreisetage sowie Belegungsarten sind auf Anfrage möglich.
Anreise/ check in: ab 14:00 Uhr Abreise/ check out: bis 10:00 Uhr
Ortstaxe
€ 2,00
Weitere Informationen / Ausnahmen Ortstaxe
Von der Ortstaxenpflicht ausgenommen sind gem. § 50 Oö. Tourismusgesetz 2018:
Personen bis zum Ende des Kalenderjahrs, in dem sie das 15. Lebensjahr vollenden,
Personen, die aus Anlass der Absolvierung einer (Hoch-)Schule, einer Lehre oder des Wehr- oder Zivildienstes nächtigen,
Personen, die an einer Veranstaltung einer Jugendorganisation teilnehmen und in einem Jugendheim, einer Jugendherberge oder auf einem Jugendzeltplatz nächtigen,
Busfahrer und Reiseleiter (Personen, die in Ausübung ihres Berufs als Buslenkerin bzw. Buslenker oder Reiseleiterin bzw. Reiseleiter eine Reisegruppe begleiten und unentgeltlich nächtigen) sowie
Personen, die im Katastrophenfall in einer Gästeunterkunft nächtigen müssen.
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