Der Bergbauernhof, liegt am Südhang des Grasberges zwischen Traunsee und Attersee, umgeben von grünen Wiesen, abseits vom großen Verkehr. Im Sommer führen Wanderwege direkt am Haus vorbei, für's Badevergnügen ist es zum Traunsee 5 Autominuten und zum Attersee ca. 15 Autominuten. Für Kinder gibt es vor dem Haus eine Spielwiese mit Schaukel, Trampolin und Sandkasten. Es gibt eine Grillmöglichkeit am Naturpool und eine Feuerstelle. Die Schafe, Katzen, Hasen und Hühner machen den Hof erst richtig lebendig, das bestätigen uns die Kinder die gerne mit uns im Stall sind.Die Wohnung wird auf Wunsch Baby- bzw. Kleinkindgerecht ausgestattet. (Wickeltisch, Gitterbett, Hochstuhl, Flaschen-Breiwärmer,...) Auch ein Kinderwagen mit Babyschale oder Sportsitz kann kostenlos ausgeliehen werden. www.minabauer.at Die Wohnung wurde im Frühjahr 2020 komplett neu renoviert.
geräumige Ferienwohnung mit eigenem Eingang und Parkplatz. Der Bauernhof liegt am Südhang des Grasberges,-herrlicher Blick ins Thal, aufs Gebirge und zum Traunsee. Ruhige Lage. Baby-bzw. Kleinkinderausstattung vorhanden. Drei Schlafzimmer, (zwei mal 4 Bett, ein mal 2 Bett) Neu renoviert Frühjahr 2020. Deshalb noch kine Bilder vorhanden
am Wanderweg gelegen, Alleinlage, ruhige Lage, Wiesenlage, Schneeketten im Winter erforderl.
Erreichbarkeit / Anreise
A1- Westautbahn - Abfahrt Regau weiter auf der B-145 Richtung Gmunden bis Altmünster - Zentrum durch - Grasberg/Reschenwirt - ca. 800 m Zufahrt "Minabauer"
Check-In 15.00 Uhr Auf Anfrage und Verfügbarkeit früher Check-Out 10.00 Uhr Auf Anfrage und Verfügbarkeit später
Inklusive: Strom, Heizung, Wasser,Bettwäsche, Badetücher fürs Haus Exklusive: Haustierpauschale 15,- € pro Tag
Ortstaxe
€ 2,00
Weitere Informationen / Ausnahmen Ortstaxe
Von der Ortstaxenpflicht ausgenommen sind gem. § 50 Oö. Tourismusgesetz 2018:
Personen bis zum Ende des Kalenderjahrs, in dem sie das 15. Lebensjahr vollenden,
Personen, die aus Anlass der Absolvierung einer (Hoch-)Schule, einer Lehre oder des Wehr- oder Zivildienstes nächtigen,
Personen, die an einer Veranstaltung einer Jugendorganisation teilnehmen und in einem Jugendheim, einer Jugendherberge oder auf einem Jugendzeltplatz nächtigen,
Busfahrer und Reiseleiter (Personen, die in Ausübung ihres Berufs als Buslenkerin bzw. Buslenker oder Reiseleiterin bzw. Reiseleiter eine Reisegruppe begleiten und unentgeltlich nächtigen) sowie
Personen, die im Katastrophenfall in einer Gästeunterkunft nächtigen müssen.
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