In herrlicher Lage gelegene Frühstückspension Schöffau. 15 Gehminuten bzw. 1km außerhalb des Ortszentrum Ebensees.
Aufgrund der eindrucksvollen Lage wenige hundert Meter vom Ufer des Traunsees mit seinem gewaltigen Freizeitangebot ist die Frühstückspension die erste Wahl für Surfer, Schwimmer und sonstige Sportfreunde sowie für all jene, die einfach nur einen erholsamen Urlaub am See inmitten der atemberaubenden Berge des Höllengebirges verbringen wollen. Aber auch für Wanderer bietet die unmittelbare wie die weitere Umgebung zahlreiche besuchenswerte Ziele.
Übernachten sie in der Frühstückspension Schöffau, wenn sie Ebensee besuchen wollen.
Die 11 Zimmer der Frühstückspension befinden sich im 1. Stock und verfügen jeweils über einen Balkon, welcher eine herrliche Aussicht auf die umliegenden Berge bietet. Die Zimmer sind alle mit aus Tischlerhand gefertigten hellen Vollholzmöbeln ausgestattet und verfügen über Dusche und WC. Sat-TV und Telefon ergänzen den Komfort.
Räume (gesamt): 1
Preise
mit Frühstück: 38,00 € bis 48,00 € (pro Person/Nacht)
in Waldnähe, am Wanderweg gelegen, Alleinlage, ruhige Lage, Wiesenlage
Entfernungen (in km)
See: 0,3 km
Erreichbarkeit / Anreise
Anreise ab 14.00 Uhr Abreise bis 11.00 Uhr Erreichen sie Ebensee über die Salzkammergut Bundesstrasse (B145). Fahren sie von jener an der Abfahrt Rindbach ab (die Abfahrt an der weiten Kurve). Fahren sie darauf die Alte Traunstrasse entlang Richtung Traunsee. Nachdem sie an der nächsten Kreuzung rechts abbiegen, ist die Frühstückspension Schöffau das erste Gelände auf der rechten Seite.
Von der Ortstaxenpflicht ausgenommen sind gem. § 50 Oö. Tourismusgesetz 2018:
Personen bis zum Ende des Kalenderjahrs, in dem sie das 15. Lebensjahr vollenden,
Personen, die aus Anlass der Absolvierung einer (Hoch-)Schule, einer Lehre oder des Wehr- oder Zivildienstes nächtigen,
Personen, die an einer Veranstaltung einer Jugendorganisation teilnehmen und in einem Jugendheim, einer Jugendherberge oder auf einem Jugendzeltplatz nächtigen,
Busfahrer und Reiseleiter (Personen, die in Ausübung ihres Berufs als Buslenkerin bzw. Buslenker oder Reiseleiterin bzw. Reiseleiter eine Reisegruppe begleiten und unentgeltlich nächtigen) sowie
Personen, die im Katastrophenfall in einer Gästeunterkunft nächtigen müssen.
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