WILLKOMMEN IM "WALDHAUS FUCHSBAU" IHR IDEALES URLAUBSZIEL IM HERZEN DES SALZKAMMERGUTS
Das Haus liegt genau zwischen Traunsee und Attersee - jeweils 11 Km, 650m hoch am Sonnenhang. Diese Lage ist besonders geeignet für Wandern im Herbst. Wir sind fast immer über der Nebelgrenze.
Die 90 m² Ferienwohnung liegt 3.5 Km von dem Dorf Neukirchen und 4 Km von dem Hochlecken Schilift, 650m hoch am Sonnenhang. Wir sind fast immer über der Nebelgrenze, und die Luft ist herrlich!
Ich kann einen persönlichen Service anbieten in Bezug auf erstmaligen Einkauf, usw. Es gibt genügend Parkplätze. Es wäre ratsam im Winter Schneeketten dabei zu haben!
Die Wohnung im ersten Stock besteht aus Folgenden: o Diele mit Garderobe o Grosses Wohnzimmer mit zusätzlichem 2 m x l.5 m Sofabett, Ledersessel und SAT TV o Voll ausgestattete Essküche mit sechs Sitzplätzen o Abstellraum für Gepäck, Aufhängmöglichkeit für Handtücher usw., Bügeleisen, Bügelbrett, Putzmittel o Doppelzimmer mit Bad/WC o Einzelzimmer mit Waschbecken o Separat Dusche/WC o Südlicher Balkon mit sechs Sitzplätzen
auf einer Anhöhe gelegen, in Waldnähe, am Wanderweg gelegen, direkt am Radweg, Alleinlage, Hanglage, ruhige Lage, Wiesenlage
Erreichbarkeit / Anreise
Grossalmstrasse: Altmünster am Traunsee Richtung Steinbach am Attersse ca. 3,5km nach Neukirchen, zwei Brücken, Schild "J. Pesendorfer - Kachelöfen - Fliesen", steil rechts hinauf ca. 150m. Das hell blaue Haus steht auf der rechten Seite.
Inklusive: Strom, Heizung, Wasser- alle Betriebkosten Exlusive: Einkaufen nach Vereinbarung
Ortstaxe
€ 2,00
Weitere Informationen / Ausnahmen Ortstaxe
Von der Ortstaxenpflicht ausgenommen sind gem. § 50 Oö. Tourismusgesetz 2018:
Personen bis zum Ende des Kalenderjahrs, in dem sie das 15. Lebensjahr vollenden,
Personen, die aus Anlass der Absolvierung einer (Hoch-)Schule, einer Lehre oder des Wehr- oder Zivildienstes nächtigen,
Personen, die an einer Veranstaltung einer Jugendorganisation teilnehmen und in einem Jugendheim, einer Jugendherberge oder auf einem Jugendzeltplatz nächtigen,
Busfahrer und Reiseleiter (Personen, die in Ausübung ihres Berufs als Buslenkerin bzw. Buslenker oder Reiseleiterin bzw. Reiseleiter eine Reisegruppe begleiten und unentgeltlich nächtigen) sowie
Personen, die im Katastrophenfall in einer Gästeunterkunft nächtigen müssen.
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