Erholungsurlaub auf "der Hütte Eine wunderbare Möglichkeit dazu bietet die Kreitalm. Ein einzigartiger Platz im traumhaften Salzkammergut mit sehr sonniger Lage und einem malerischen Panoramablick auf den Traunsee und den umliegenden Gebirgszügen. Die Hütte befindet sich auf ca 800 m Seehöhe und ist zu Fuß in 15 min erreichbar. Mitten im neuen Naturpark des oberen Salzkammergutes befindet sich die romantische Almhütte zentral im Wanderparadies, umgeben mit herrlichen Badeplätzen und nahe der Filmstadt Gmunden mit dem Schloss Ort. Auch ein vielseitiges Winterangebot ist gegeben, nahgelegene Skigebiete (Hochlecken, Feuerkogel, ...) verlocken für kurze Tagesausflüge, weiters gibt es auch die Möglichkeit zum Langlaufen, Schlitten fahren, Eislaufen oder die zahlreichen Adventmärkte, die auf jeden Fall einen Besuch wert sind! Hunde sind in der Hütte zum Preis von EUR 20.- pro Hund und Aufenthalt erlaubt
Die Selbstversorgerhütte welche auf 800m Seehöhe liegt und einen herrlichen Seeblick über den Traunsee bietet ist mit 60m² für 4 (max. 5) Personen ausgerichtet. Gerne können Sie auf diesen Erholungsurlaub in absoluter Alleinlage Ihr geliebtes Haustier mitnehmen. In der Hütte ist rauchen verboten. Die Hütte ist bis zu 500m mit dem PKW erreichbar. Anschließend wird ihr Gepäck zur Hütte transportiert und Ihnen steht ein gemütlicher Spaziergang von 15 Minuten in der herrlichen Naturlandschaft des Naturpark Traunsee-Attersees bevor.
auf einer Anhöhe gelegen, in Waldnähe, am Wanderweg gelegen, Alleinlage, Hanglage, romantisches Umfeld, ruhige Lage, Wiesenlage, Berglage, Mit Auto nicht erreichbar
Erreichbarkeit / Anreise
Bei Anreise spätestens 1h vor der tatsächlichen Anreise den Vermieter Anton Nussbaumer kontaktieren (+43 660 213 58 62) zwecks Gepäcktransport und Schlüsselübergabe!
Ferienhaus (Gesamtpreis): ab € 77,00 bis € 169,00 (pro Nacht)
Allgemeine Preisinformation
bis zu 500m mit PKW erreichbar --> Gepäck wird zur Hütte transportiert --> Gehzeit 15min
Ortstaxe
€ 2,00
Weitere Informationen / Ausnahmen Ortstaxe
Von der Ortstaxenpflicht ausgenommen sind gem. § 50 Oö. Tourismusgesetz 2018:
Personen bis zum Ende des Kalenderjahrs, in dem sie das 15. Lebensjahr vollenden,
Personen, die aus Anlass der Absolvierung einer (Hoch-)Schule, einer Lehre oder des Wehr- oder Zivildienstes nächtigen,
Personen, die an einer Veranstaltung einer Jugendorganisation teilnehmen und in einem Jugendheim, einer Jugendherberge oder auf einem Jugendzeltplatz nächtigen,
Busfahrer und Reiseleiter (Personen, die in Ausübung ihres Berufs als Buslenkerin bzw. Buslenker oder Reiseleiterin bzw. Reiseleiter eine Reisegruppe begleiten und unentgeltlich nächtigen) sowie
Personen, die im Katastrophenfall in einer Gästeunterkunft nächtigen müssen.
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