Beschreibung des Appartments Dieses neu renovierte 2-Zimmer Appartement ist äußerst verkehrsgünstig direkt an der Stadteinfahrt von Gmunden nur ca. 2 Fußminuten vom Hauptbahnhof gelegen. Ebenso fußläufig erreichbar in ca.4 min. ist der Salzkammergut Einkaufspark mit einer Vielzahl von Geschäften, Cafes und Restaurants sowie das geschichtsträchtige Stadtzentrum von Gmunden direkt am malerischen Traunsee in ca. 15 min. Eine sehr nahe Straßenbahnhaltestelle ermöglicht zusätzlich bequem Gmunden zu erkunden.
Stadtteil-Übersicht Alles sehr nah erreichbar: öffentliche Verkehrsmittel; Salzkammergut Einkaufspark mit einer Vielzahl von Geschäften, Restaurants und Bars; Mc Donald´s; historisches Stadtzentrum; Ausflugsziele wie Grünberg per Seilbahn erkunden oder zum Wandern; Radstrecken; Laufstrecken; Traunstein zum Bergsteigen; Traunsee zum Baden oder um Wassersport zu betreiben; oder einfach die Seele baumeln lassen
Verkehrsmittel Öffentliche Anbindung: 1. zu Fuß zur Straßenbahn ins Zentrum 2. zu Fuß zur Eisenbahn um nahegelegene Ausflugsziele zu erreichen (auch per Fahrrad) oder einfach per Bahn ankommen ohne ein Taxi zum Appartment zu benötigen (Kostenersparnis) 3. zu Fuß zum Bus; falls doch mit dem Auto: kostenloser Parkplatz direkt vorm Appartment oder einfach zu Fuß oder per Rad ins Zentrum (kostenloser bikeport vorhanden)
Verkehrsmittel Öffentliche Anbindung: 1. zu Fuß zur Straßenbahn ins Zentrum 2. zu Fuß zur Eisenbahn um nahegelegene Ausflugsziele zu erreichen (auch per Fahrrad) oder einfach per Bahn ankommen ohne ein Taxi zum Appartment zu benötigen (Kostenersparnis) 3. zu Fuß zum Bus; falls doch mit dem Auto: kostenloser Parkplatz direkt vorm Appartment oder einfach zu Fuß oder per Rad ins Zentrum (kostenloser bikeport vorhanden)
Ferienwohnung (Gesamtpreis): ab € 69,00 bis € 99,00 (pro Nacht)
Ortstaxe
€ 2,00
Weitere Informationen / Ausnahmen Ortstaxe
Von der Ortstaxenpflicht ausgenommen sind gem. § 50 Oö. Tourismusgesetz 2018:
Personen bis zum Ende des Kalenderjahrs, in dem sie das 15. Lebensjahr vollenden,
Personen, die aus Anlass der Absolvierung einer (Hoch-)Schule, einer Lehre oder des Wehr- oder Zivildienstes nächtigen,
Personen, die an einer Veranstaltung einer Jugendorganisation teilnehmen und in einem Jugendheim, einer Jugendherberge oder auf einem Jugendzeltplatz nächtigen,
Busfahrer und Reiseleiter (Personen, die in Ausübung ihres Berufs als Buslenkerin bzw. Buslenker oder Reiseleiterin bzw. Reiseleiter eine Reisegruppe begleiten und unentgeltlich nächtigen) sowie
Personen, die im Katastrophenfall in einer Gästeunterkunft nächtigen müssen.
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