Bogi's Ferienhaus bietet zwei Doppelbett-Zimmer sowie ein Familienzimmer für 4 Personen + Zusatzbett (Gästebett) zur Selbstverpflegung (teilweise mit Balkon) an und hat eine Terrasse sowie einen großen Garten.
Zur gemeinsamen Verwendung stehen ein geräumiges Wohnzimmer, Essbereich und eine vollausgestattete Küche zur Verfügung.
Handtücher und Bettwäsche werden in dieser Unterkunft zur Selbstverpflegung bereitgestellt.
Das Ferienhaus bietet zudem kostenloses WLAN in allen Bereichen der Unterkunft.
Kostenloser Fahrradverleih steht selbstverständlich auch zur Verfügung. Für Kinder haben wir ein Trampolin und Schaukeln sowie diverse Spielsachen, Gesellschaftsspiele und DVD’s.
Sie wohnen nur 800 m vom Zentrum von Laakirchen entfernt im wunderschönen Salzkammergut, Region Oberösterreich.
Wir sind bemüht Ihnen einen wunderbaren Aufenthalt in Laakirchen zu bereiten.
Familienzimmer im Obergeschoß eines Einfamilienhauses mit gemeinsamer Nutzung von Bad und WC bestehend aus zwei Räumen. In einem Zimmer mit Ehebett und im zweiten Zimmer mit zwei Einzelbetten.
weiters steht im Erdgeschoß ein Wohnzimmer, Esszimmer und eine vollausgestattete Küche zur gemeinsamen Nutzung mit anderen Feriengästen zur Verfügung
Größe: 30m²
Räume (gesamt): 1
Preise
ohne Verpflegung: 27,00 € bis 50,00 € (pro Person/Nacht)
Räume
Bad
Balkon
Etagenbad
WC
Informationen und Service
Nichtraucher
Ausstattung
Badewanne
Kühlschrank
Schreibtisch
Technik
DVD-Player
TV
Internetanschluss
Sonstige Ausstattung
Balkonmöbel, Bügeleisen, Decken, Etagendusche oder -bad, Fließend Wasser, Getrennte Betten möglich, Heizung, Kosmetikspiegel, Moderne Möblierung, Ohne Teppich, Schrank, Toilettenartikel, Waschtisch, Zimmer/App. mit Verbindungstür
Kaffee, Tee und Cappuchino samt Milch und Zucker stehen gratis zur freien Verfügung
Ortstaxe
€ 2,00
Weitere Informationen / Ausnahmen Ortstaxe
Von der Ortstaxenpflicht ausgenommen sind gem. § 50 Oö. Tourismusgesetz 2018:
Personen bis zum Ende des Kalenderjahrs, in dem sie das 15. Lebensjahr vollenden,
Personen, die aus Anlass der Absolvierung einer (Hoch-)Schule, einer Lehre oder des Wehr- oder Zivildienstes nächtigen,
Personen, die an einer Veranstaltung einer Jugendorganisation teilnehmen und in einem Jugendheim, einer Jugendherberge oder auf einem Jugendzeltplatz nächtigen,
Busfahrer und Reiseleiter (Personen, die in Ausübung ihres Berufs als Buslenkerin bzw. Buslenker oder Reiseleiterin bzw. Reiseleiter eine Reisegruppe begleiten und unentgeltlich nächtigen) sowie
Personen, die im Katastrophenfall in einer Gästeunterkunft nächtigen müssen.
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