Auf Sie warten zwei moderne Appartements für max. 6 Personen ( 2 Personen / 4 Personen ) in zentraler Lage mit Traunsteinblick und gratis Netflix. Unsere komplett renovierten und mit viel Liebe zum Detail und allen Annehmlichkeiten neu eingerichteten Wohnungen sollen für Ihren kurzen oder gerne auch längeren Aufenthalt wie ein zweites Zuhause sein, in dem Sie sich wohlfühlen und ausruhen können.
Machen Sie in der Gmundner Villa Urlaub wie der berühmte Komponist Carl Goldmark (1830 bis 1915), der hier einst die Sommermonate verbrachte. Ein eigener Eingangsbereich mit Schlüsselbox ermöglicht Ihnen einen kontaktlosen Check-in. Genauere Infos finden sie bei den Wohnungsinseraten ( siehe unten ).
Auf Sie wartet ein modernes Appartement für max. 4 Personen in zentraler Lage mit Traunsteinblick und gratis Netflix. Unsere ca. 80 m² komplett renovierte und mit viel Liebe zum Detail und allen Annehmlichkeiten neu eingerichtete Wohnung soll für Ihren kurzen oder gerne auch längeren Aufenthalt wie ein zweites Zuhause sein, in dem Sie sich wohlfühlen und ausruhen können. Es stehen Ihnen zwei Schlafzimmer mit Doppelbetten, ein Badezimmer mit Dusche und eine geräumige Wohnküche zur Verfügung.
Auf Sie wartet ein modernes Appartement für max. 2 Personen in zentraler Lage mit Traunsteinblick und gratis Netflix. Unsere ca. 40 m² komplett renovierte und mit viel Liebe zum Detail und allen Annehmlichkeiten neu eingerichtete Wohnung soll für Ihren kurzen oder gerne auch längeren Aufenthalt wie ein zweites Zuhause sein, in dem Sie sich wohlfühlen und ausruhen können. Es stehen Ihnen ein Schlaf- Wohnraum mit Doppelbett, ein Badezimmer mit Dusche und eine Küche zur Verfügung.
Von der Ortstaxenpflicht ausgenommen sind gem. § 50 Oö. Tourismusgesetz 2018:
Personen bis zum Ende des Kalenderjahrs, in dem sie das 15. Lebensjahr vollenden,
Personen, die aus Anlass der Absolvierung einer (Hoch-)Schule, einer Lehre oder des Wehr- oder Zivildienstes nächtigen,
Personen, die an einer Veranstaltung einer Jugendorganisation teilnehmen und in einem Jugendheim, einer Jugendherberge oder auf einem Jugendzeltplatz nächtigen,
Busfahrer und Reiseleiter (Personen, die in Ausübung ihres Berufs als Buslenkerin bzw. Buslenker oder Reiseleiterin bzw. Reiseleiter eine Reisegruppe begleiten und unentgeltlich nächtigen) sowie
Personen, die im Katastrophenfall in einer Gästeunterkunft nächtigen müssen.
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