© Foto Oberösterreich Tourismus GmbH/Stefan Mayerhofer: Eine junge Frau steht auf einer Wiese und blickt in die Ferne, im Hintergrund das Ennstal
Eine junge Frau steht auf einer Wiese und blickt in die Ferne, im Hintergrund das Ennstal
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Reiseinformationen

Wichtige Informationen für Ihren Urlaub in Oberösterreich. Was Sie beachten müssen, wenn Sie Ihren Urlaub in Oberösterreich verbringen. Einreisebestimmungen, Regelungen für Autofahrer und wichtige Telefonnummern.

© Foto: Oberösterreich Tourismus GmbH/Robert Maybach: Urlaub am Bauernhof in Oberösterreich
Urlaub am Bauernhof in Oberösterreich

Einreisebestimmungen

Österreich ist Mitglied der Europäischen Union und des Schengen-Abkommens. Zwischen allen Schengen-Staaten gibt es keine Grenzkrontrollen, das Mitführen eines Identitätsdokuments ist jedoch Pflicht. Auch Kinder brauchen ein eigenes Reisedokument!

Währung
1 Euro = 100 Cent

Landesvorwahl
0043

Einfuhrbestimmungen

Zwischen EU-Staaten gilt das Prinzip des freien Warenverkehrs. Tabakwaren und alkoholischen Getränke dürfen allerdings nur in solchen Mengen im Reisegepäck abgabenfrei eingeführt werden, die dem Eigenbedarf dienen. Dabei dürfen folgende Richtmengen nicht überschritten werden:

  • 800 Stück Zigaretten
  • 400 Stück Zigarillos
  • 200 Stück Zigarren
  • 1 Kilogramm Rauchtabak
  • 10 Liter Spirituosen
  • 90 Liter Wein, davon maximal 60 Liter Schaumwein
  • 110 Liter Bier
  • 20 Liter andere alkoholische Getränke unter 22% vol.


Folgende Waren dürfen bei der Einreise aus einem Nicht-EU-Land nach Österreich für den Eigengebrauch oder als Geschenk im Reisegepäck mitgeführt werden:

  • 200 Stück Zigaretten oder 100 Stück Zigarillos oder 50 Stück Zigarren oder 250 Gramm Rauchtabak
  • 1 Liter Alkohol und alkoholische Getränke mit einem Alkoholgehalt von mehr als 22 % vol. oder 2 Liter Alkohol und alkoholische Getränke mit einem Alkoholgehalt von höchstens 22 % vol.
  • 4 Liter nichtschäumende Weine
  • 16 Liter Bier
  • Medikamente in einer dem persönlichen Bedarf entsprechenden Menge
  • Andere Waren sind bis zu einem Gesamtwert von 300 Euro beziehungsweise von 430 Euro für Flugreisende abgabenfrei.
Weitere Infos dazu

Für Autofahrer

Die zulässigen Höchstgeschwindigkeiten für PKW und Motorräder sind auf Autobahnen 130 km/h, auf Freilandstraßen 100 km/h und im Ortsgebiet 50 km/h. In Österreich gilt für alle Insassen von PKWs Gurtenpflicht sowie für Motorradfahrer Helmpflicht. Kinder müssen in einem dem Alter und der Größe entsprechenden Kindesitz sitzen. Alle Autobahnen und Schnellstraßen sind Mautpflichtig, Autofahrer können zwischen einer Jahres-, 10-Tages- oder 2-Monatsvignette wählen. Erhältlich sind die Mautvignetten auf Tankstellen, in Postämtern, Trafiken und bei den Autofahrerclubs ÖAMTC und ARBÖ. Im Falle eines Staus ist auf Autobahnen und Schnellstraßen eine Rettungsgasse zu bilden. Für Autofahrer ist die gesetzliche Höchstgrenze von 0,5 Promille Alkohol im Blut festgeschrieben. Zwischen 1. November und 15 April gilt bei winterlichen Straßenverhältnissen eine Winterreifenpflicht.

Haustiere

Für Hunde, Katzen und Frettchen muss ein EU-Heimtierausweis mitgeführt werden, aus dem eine wirksame Tollwutimpfung hervorgeht. Außerdem müssen die Tiere mit einem Mikrochip zur Identifikation versehen sein. Andere Haustiere, etwa Nager, dürfen auch ohne Gesundheitsbescheinigung reisen. Die Tierhalter sind allerdings dafür verantwortlich, keine Tierseuchen zu verbreiten.

Weitere Infos dazu

Ärzte und Apotheken

In allen Städten, Gemeinden und größeren Orten sind Ärzte und Apotheken ansässig. Apotheken halten abwechselnd Nacht- und Wochenenddienste. Krankenhäuser in nahezu allen Bezirkshauptstädten Oberösterreichs bilden das Rückgrat der stationären medizinischen Versorgung.

Wichtige Rufnummern:
Euro-Notruf: 112
Feuerwehr: 122
Polizei: 133
Rettung: 144
Notarzt: 141
Bergrettung: 140
ÖAMTC-Pannendienst: 120
ARBÖ-Pannendienst: 123

Sicheres Miteinander auf Österreichs Almen und Weiden.

Das Bundesministerium für Nachhaltigkeit und Tourismus, die Landwirtschaftskammer Österreich, die Wirtschaftskammer Österreich und der Alpenverein haben in enger Zusammenarbeit 10 Verhaltensregeln für den richtigen Umgang mit Weidevieh auf Österreichs Almen erstellt.

sichere-almen.at