Wichtige Informationen für Ihren Urlaub in Oberösterreich. Was Sie beachten müssen, wenn Sie Ihren Urlaub in Oberösterreich verbringen. Einreisebestimmungen, Regelungen für Autofahrer und wichtige Telefonnummern.
Österreich ist Mitglied der Europäischen Union und des Schengen-Abkommens. Zwischen allen Schengen-Staaten gibt es keine Grenzkrontrollen, das Mitführen eines Identitätsdokuments ist jedoch Pflicht. Auch Kinder brauchen ein eigenes Reisedokument!
Währung
1 Euro = 100 Cent
Landesvorwahl
0043
Zwischen EU-Staaten gilt das Prinzip des freien Warenverkehrs. Tabakwaren und alkoholischen Getränke dürfen allerdings nur in solchen Mengen im Reisegepäck abgabenfrei eingeführt werden, die dem Eigenbedarf dienen. Dabei dürfen folgende Richtmengen nicht überschritten werden:
Folgende Waren dürfen bei der Einreise aus einem Nicht-EU-Land nach Österreich für den Eigengebrauch oder als Geschenk im Reisegepäck mitgeführt werden:
Die zulässigen Höchstgeschwindigkeiten für PKW und Motorräder sind auf Autobahnen 130 km/h, auf Freilandstraßen 100 km/h und im Ortsgebiet 50 km/h. In Österreich gilt für alle Insassen von PKWs Gurtenpflicht sowie für Motorradfahrer Helmpflicht. Kinder müssen in einem dem Alter und der Größe entsprechenden Kindesitz sitzen. Alle Autobahnen und Schnellstraßen sind Mautpflichtig, Autofahrer können zwischen einer Jahres-, 10-Tages- oder 2-Monatsvignette wählen. Erhältlich sind die Mautvignetten auf Tankstellen, in Postämtern, Trafiken und bei den Autofahrerclubs ÖAMTC und ARBÖ. Im Falle eines Staus ist auf Autobahnen und Schnellstraßen eine Rettungsgasse zu bilden. Für Autofahrer ist die gesetzliche Höchstgrenze von 0,5 Promille Alkohol im Blut festgeschrieben. Zwischen 1. November und 15 April gilt bei winterlichen Straßenverhältnissen eine Winterreifenpflicht.
Für Hunde, Katzen und Frettchen muss ein EU-Heimtierausweis mitgeführt werden, aus dem eine wirksame Tollwutimpfung hervorgeht. Außerdem müssen die Tiere mit einem Mikrochip zur Identifikation versehen sein. Andere Haustiere, etwa Nager, dürfen auch ohne Gesundheitsbescheinigung reisen. Die Tierhalter sind allerdings dafür verantwortlich, keine Tierseuchen zu verbreiten.
In allen Städten, Gemeinden und größeren Orten sind Ärzte und Apotheken ansässig. Apotheken halten abwechselnd Nacht- und Wochenenddienste. Krankenhäuser in nahezu allen Bezirkshauptstädten Oberösterreichs bilden das Rückgrat der stationären medizinischen Versorgung.
Wichtige Rufnummern:
Euro-Notruf: 112
Feuerwehr: 122
Polizei: 133
Rettung: 144
Notarzt: 141
Bergrettung: 140
ÖAMTC-Pannendienst: 120
ARBÖ-Pannendienst: 123
Das Bundesministerium für Nachhaltigkeit und Tourismus, die Landwirtschaftskammer Österreich, die Wirtschaftskammer Österreich und der Alpenverein haben in enger Zusammenarbeit 10 Verhaltensregeln für den richtigen Umgang mit Weidevieh auf Österreichs Almen erstellt.