Als Wahlärztin habe ich keinen Vertrag mit der gesetzlichen Krankenkasse. Gesetzlich versicherte Personen (ÖGK, SVS, BVAEB, KFA) bekommen jedoch einen Teilbetrag der Behandlungskosten von ihrer Krankenkasse rückerstattet. Die Höhe der Rückerstattung variiert je nach Kasse.
Die Verrechnung erfolgt bar oder mittels Bankomat-Karte in der Ordination. Die Honorarnote können Sie im Anschluss bei Ihrer gesetzlichen Krankenkasse einreichen.
Welche Vorteile hat ein Wahlarzt-Besuch?
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